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Sozialabgaben in der Zeitarbeit: Das müssen Arbeitgeber wissen

Sept. 29, 2022

Die Zeitarbeit ist seit vielen Jahren eine wichtige Säule für zahlreiche Unternehmen. Sie unterstützt Anbieter branchenunabhängig dabei, personelle Engpässe zu überbrücken und saisonale Hochzeiten zu meistern. 


Das feste Personal wird durch die temporären Arbeitskräfte außerdem spürbar entlastet, was für ein entspannteres Arbeitsklima auch in herausfordernden Marktphasen sorgt. 


Ihnen als Unternehmen bietet die Arbeitnehmerüberlassung zahlreiche Vorteile. Jedoch ergeben sich auch einige Fragen, wenn die Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister angestrebt wird. 


Eine der häufigsten Unklarheiten bezieht sich dabei auf die Sozialabgaben. Nachfolgend erfahren Sie, was Sie diesbezüglich beachten sollten.


Müssen Sie als Unternehmen für Zeitarbeiter Sozialabgaben leisten? 


In Deutschland darf grundsätzlich jedes Unternehmen die Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch nehmen. Seit dem 01. Dezember 2011 benötigen Sie hierfür jedoch eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit. Ebenso ist die namentliche Nennung der Zeitarbeitskräfte vor ihrer Tätigkeitsaufnahme Pflicht. 


Diese beiden Punkte sind als Rechtsgrundlage im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt. Verbindlich geregelt ist auch, wer im Rahmen der Zeitarbeit für die Sozialabgaben aufkommen muss. 


Das sind in dem Falle wir, der Personaldienstleister oder Verleiher. Schließlich treten wir als Arbeitgeber für unser temporär entliehenes Personal auf. Sie als Unternehmen bezahlen also verlässlich nur die effektiv geleistete Arbeitskraft, die Sie von jedem unserer Zeitarbeiter in Anspruch nehmen. 


Wir als Verleiher leisten entsprechend auch Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, bei Nichteinsatzzeiten und für den Urlaub. 


Für Ihre Zeitarbeitskräfte übernehmen wir also die Krankenversicherung ebenso wie die Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Der gesetzliche Kündigungsschutz ist darin auch vermerkt. 


Für Sie als Unternehmen bedeutet das also, dass Sie Ihre Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung stets verlässlich planen können. Teure Überraschungen erleben Sie mit professionellen Ansprechpartnern wie uns an Ihrer Seite zu keiner Zeit.

Planung der Sozialabgaben in der Zeitarbeit

Über gesparte Sozialabgaben hinaus - die Vorteile Ihrer Personalverwaltung


Wenn Sie sich als Betrieb für die Arbeitnehmerüberlassung entscheiden, profitieren Sie von passgenauen Lösungen auch bei Auftragsspitzen. Ihre Flexibilität ist dabei verlässlich hoch, da die Kündigungsfristen ebenfalls nur für das mit uns geschlossene Arbeitsverhältnis gelten. 


Diese Vorteile stellen jedoch nur einen Teil der Gründe dar, warum die Zeitarbeit von so vielen Unternehmen in Anspruch genommen wird. Obgleich Sie zusätzliches Personal in Ihr Unternehmen holen, bleibt Ihr unternehmerischer Mehraufwand messbar gering. 


Ebenfalls regeln wir als Personaldienstleister in Rücksprache mit Ihnen als Entleiher, wie unsere Arbeitskräfte Sie optimal entlasten können. Entsprechende Regelungen halten wir im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag fest. 


Sie müssen sich als Gewerbetreibender im Rahmen der Zeitarbeit also weder um die Krankenversicherung Ihrer temporären Mitarbeiter, noch um Sozialabgaben oder andere Arbeitnehmerpflichten kümmern. Dies übernehmen wir zuverlässig. Dadurch können wir das Tagesgeschäft zahlreicher Betriebe bedarfsoptimiert erleichtern. 


Sie interessieren sich für eine Zusammenarbeit mit uns als erfahrenen Personaldienstleister in Reutlingen? Nehmen Sie am besten jetzt Kontakt auf, um sich die Zeitarbeit als Ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern. Gerne beraten wir Sie außerdem ausführlich, wenn Sie bis dato noch keine Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung machen konnten. 

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